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Bahn muss geschlechtsneutrale Online-Buchung ermöglichen

Die Deutsche Bahn darf von ihrer Kundschaft nicht verlangen, bei der Ticketbuchung zwingend zwischen einer Anrede als "Herr" oder "Frau" zu wählen. Dies stelle eine unzulässige Diskriminierung von Personen mit nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit dar, so das OLG Frankfurt a.M. Die Bahn müsse ihr Angebot nun zum Anfang des Jahres 2023 entsprechend umstellen. Das Gericht sprach der klagenden Person zudem eine Entschädigung von 1.000 Euro zu (Urt. v. 21.06.2022 – Aktenzeichen: 9 U 92/20).

Im konkreten Fall ging es um die Buchung einer Fahrkarte der Deutschen Bahn von Berlin nach Braunschweig über das Internet. Sowohl bei der Registrierung als auch beim Kauf gab es nur die Auswahl "Herr" oder "Frau". Ohne diese Zuordnung war ein Fahrkartenkauf nicht möglich. Die als "Herr" angesprochene Person des nicht-binären Geschlechts hatte daraufhin Klage wegen Diskriminierung erhoben.

Das Oberlandesgericht hat die Unterlassungsansprüche nun bestätigt. Diese Ansprüche folgten unmittelbar aus den §§ 3, 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), so das Gericht. Die Bahn habe die klagende Person unmittelbar wegen des Geschlechts und der sexuellen Identität benachteiligt.

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 21.06.2022