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SUV-Fahrer müssen mehr blechen

SUV-Fahrer müssen bei Rotlichtverstößen wegen der gefährlicheren Bauart der Autos ein höheres Bußgeld als andere Autofahrer zahlen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden (Urt. v. 03.06.2022, Az. 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22).

In dem zugrundeliegenden Fall fuhr eine Frau mit ihrem SUV bei Rot über eine Kreuzung. Das Amtsgericht Frankfurt am Main drückte ihr dafür eine Geldbuße in Höhe von 350 Euro auf, anstatt der normalerweise vorgesehenen 200 Euro. Wegen der besonderen Fahrzeugbeschaffung könne die im Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße vorgesehene Regelgeldbuße erhöht werden, so das Gericht. Denn: Die kastenförmige Bauweise und die erhöhte Frontpartie würden das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmende erhöhen. Folglich sei ein Rotlichtverstoß mit einem SUV gravierender als mit einem anderen Fahrzeugtyp.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts Frankfurt vom 30.06.2022