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Ausreichend Bedenkzeit vor Operation

Ein ärztliches Aufklärungsgespräch über eine anstehende Operation darf nicht erst am Tag der OP oder sogar erst während der Vorbereitung erfolgen. Ein zu spätes Gespräch mache die erteilte Einwilligung in die OP unwirksam und die OP selbst rechtswidrig. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden (Urteil vom 30.05.2022 – Aktenzeichen 4 O 147/21).

Der Fall: Eine Frau, die spätere Klägerin, litt laut Gericht unter starken Augenbeschwerden. Eine Augen-OP sollte ihre Lage verbessern, doch nach der Operation habe sich ihre Sehfähigkeit sogar erheblich verschlechtert. Nach Angaben des Arztes habe ein Aufklärungsgespräch zwar stattgefunden, allerdings erst eine halbe Stunde vor dem Eingriff im Rahmen einer vorbereitenden Untersuchung.

Die Klägerin machte den Arzt für die missglückte Operation verantwortlich. Sie meinte, sie sei nicht ausreichend über die Risiken der Operation aufgeklärt worden. Deshalb habe sie sich nicht für eine andere, weniger riskante Behandlung entschieden. Sie verklagte den behandelnden Arzt auf ein angemessenes Schmerzensgeld und bekam nun vom Landgericht Frankenthal Recht.

Das Gericht erklärte, dass die Einwilligung eines Patienten in einen ärztlichen Eingriff nur dann wirksam sei, wenn der Arzt zuvor verständlich und ausführlich über die Risiken der OP aufgeklärt habe. Die Aufklärung müsse auch so frühzeitig sein, dass dem Patienten für die Entscheidung genügend Bedenkzeit verbleibt. Ein Aufklärungsgespräch erst am Tag der Operation oder sogar erst während der OP-Vorbereitung sei wegen des bestehenden Zeitdrucks grundsätzlich verspätet.

Somit sei die Einwilligung im vorliegenden Fall unwirksam und die Operation rechtswidrig gewesen, so das Landgericht. Der Frau wurde vom Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es ist Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt worden.

Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Frankenthal vom 27.07.2022