Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss sich an Polizeikosten bei Hochrisikospielen beteiligen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Urteil könnte Auswirkungen auf andere Veranstaltungen haben.
Die Karlsruher Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung eine Regelung aus dem Bundesland Bremen, die Gebühren für gewinnorientierte Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden vorsieht. Im konkreten Fall ging es um das Nordderby im Jahr 2015, bei dem Bremen der DFL anschließend über 385.000 Euro berechnete. Das Bundesverfassungsgericht sieht zwar einen Eingriff in die Berufsfreiheit der DFL, halten diesen jedoch für gerechtfertigt, da die Kostenbeteiligung ein legitimes Ziel verfolge und nicht unverhältnismäßig sei. Es könne vielmehr angemessen sein, den wirtschaftlichen Nutznießer einer Großveranstaltung an den Kosten eines Polizeieinsatzes zu beteiligen.
Das Urteil könnte wegweisend für andere Bundesländer sein, die ähnliche Regelungen planen. Auch andere Großveranstaltungen wie Konzerte könnten künftig betroffen sein.
Bundesverfassungsgericht, Urt. v. 14.1.2025, 1 BvR 548/22