Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat entschieden, dass die Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße zulässig ist. In dem Verfahren ging es vor allem um Fragen des Verwaltungsrechts, während der inhaltliche Streit um den Begriff "Mohr" und möglichen Rassismus nicht im Fokus stand. Das Gericht betonte, dass das Bezirksamt bei Straßenumbenennungen ein weites Ermessen hat und keine willkürliche und fehlerhafte Umbenennung vorlag. Die Umbenennung der Mohrenstraße wird seit Jahren in Berlin diskutiert.
(Urt. v. 06.07.2023, Az. VG 1 K 102/22)