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Hundelärm ist hinzunehmen

In einem aktuellen Urteil hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden, dass der Lärm, der durch einen Hundespielplatz in einem Wohngebiet verursacht wird, von den Anwohnern hinzunehmen ist, solange er innerhalb der geltenden Immissionsrichtwerte bleibt. Eine Anwohnerin hatte gegen den umzäunten und mit einem abschließbaren Tor versehenen Hundeauslauf geklagt, aber das Gericht stellte fest, dass die Lärmbelästigung im Rahmen bleibt. Es wurde betont, dass Hundeauslaufplätze in einer Großstadt sinnvoll und für den Tierschutz notwendig sind. Das Bezirksamt hat zudem Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Öffnungszeiten zu gewährleisten.

(VG Berlin, Urteil vom 09.06.2023, Az. VG 24 K 148.19)