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Acht Punkte führen zu Führerscheinentzug

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis auch dann entzogen werden kann, wenn acht oder mehr Punkte erreicht werden, selbst wenn die Verkehrsverstöße, die zu diesem Punktestand geführt haben, vor einer Ermahnung oder Verwarnung des Fahrerlaubnisinhabers begangen wurden. Ein Eilantrag gegen die Fahrerlaubnisentziehung wurde abgelehnt.

Im vorliegenden Fall geht es um einen Berufskraftfahrer. Im Juni 2023 wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, da er acht Punkte nach dem sogenannten Fahreignungs-Bewertungssystem, also in Flensburg, erreicht hatte. Die Verkehrsverstöße, die zu diesem Punktestand führten, hatte der Antragsteller jedoch bereits vor Ermahnungen im März und Mai 2023 begangen.

Den gegen den Führerscheinentzug gerichteten Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Koblenz abgelehnt. Zum Zeitpunkt der Fahrerlaubnisentziehung habe der Berufskraftfahrer die Grenze von acht Punkten nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem bereits erreicht und die vorherigen Stufen des Maßnahmensystems durchlaufen. Aufgrund dessen gelte er als ungeeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Seine Einwendung, dass die zum Erreichen der Acht-Punkte-Grenze führenden Verkehrsverstöße vor der Ermahnung und Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde begangen worden seien und daher deren Erziehungsfunktion nicht mehr greifen könne, sei nicht erfolgreich. Der Gesetzgeber habe dem Schutz der Verkehrssicherheit Vorrang vor der Erziehungsfunktion des gestuften Maßnahmensystems eingeräumt, so das Gericht. Der Führerschein bleibt somit entzogen.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der Beschwerde zu.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschl. v. 19. Juli 2023, 4 L 577/23.KO)