Das LG Berlin II hat einem YouTuber untersagt, eine KI-generierte Nachahmung der Stimme von Manfred Lehmann – bekannt als deutsche Stimme von Bruce Willis – ohne Einwilligung zu nutzen. Die Richter sahen in der Nutzung eine Verletzung des Rechts an der eigenen Stimme und sprachen Lehmann ein fiktives Honorar von 4.000 Euro zu (Urt. v. 20.08.2025 - Az. 2 O 202/24). Die Ähnlichkeit habe beim Publikum den Eindruck erweckt, Lehmann selbst habe die Videos vertont.