Magazin für Recht, Politik und Gesellschaft.

RTL muss Werbeeinnahmen offenlegen

RTL ist rechtskräftig dazu verpflichtet, einer TV-Produzentin Auskunft über Werbeeinnahmen im Zusammenhang mit ihren ausgestrahlten Filmen zu geben. Das OLG Köln hatte dies bereits entschieden. Der BGH ließ die Revision nicht zu, eine Verfassungsbeschwerde blieb ebenfalls erfolglos. Die Klägerin beruft sich auf §?32a UrhG, wonach Urheber bei unverhältnismäßig geringer Vergütung einen Anspruch auf Nachvergütung haben. Grundlage dafür ist ein Auskunftsanspruch über erzielte Einnahmen. RTL kündigte an, dem Urteil nachzukommen. Die Produzentin wartet jedoch weiterhin auf die Informationen – ihre Anwälte beantragten inzwischen Zwangshaft gegen die Geschäftsführung.